Die Kanzlei existiert seit 1976, in der jetzigen personellen Zusammensetzung seit dem Jahre 1994.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts.
Alle drei Anwälte sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (auch leitenden Angestellten und Geschäftsführern) sowie Betriebs- und Personalräten in Konflikten mit dem Arbeitgeber, desweiteren auch die von Gewerkschaften.

Zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen gehört neben der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten die außergerichtliche Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Kollektive Gremien (Betriebs- und Personalräte) werden durch uns in Verhandlungen bzw. außergerichtlichen Einigungsstellen vertreten.

Das JUVE-Handbuch 2002/2003 empfiehlt die Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts unter der Rubrik "Arbeitnehmervertretung".

Auch in sozialrechtlichen Fragen vertreten wir den in der Regel "Schwächeren", d. h. wir treten nicht für Sozialversicherungsträger und sonstige Behörden auf.

Die Schwerpunkttätigkeiten im Sozialrecht liegen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts (SGB III), des Renten-, Krankenversicherung- und Pflegeversicherungsrechts sowie in sämtlichen Fragen mit der Anerkennung und Unterstützung von Schwerbehinderten (SGB XI).

Durch die Spezialisierung sowohl auf arbeits- als auch sozialrechtliche Problemstellungen können wir beispielsweise auch Hilfestellung bei der Frage geben, wie der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gestaltet werden kann.