
Ausschlussfristen sind Fristen, innerhalb derer ein bestimmtes Recht aus dem Arbeitsverhältnis durchgesetzt
werden muss, andernfalls das Recht erlischt.
Ganz häufig werden in Tarifverträgen solche Ausschlussfristen vorgesehen, die unterschiedlich ausgestaltet sein
können, aber in der Regel sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Entweder wird geregelt, dass innerhalb
eines bestimmten Zeitraums der Anspruch schriftlich geltend zu machen ist (z.B. in § 70 Bundesangestelltentarifvertrag:
"Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach
Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, (...). Einige Tarifverträge sehen
aber auch sogenannte zweistufige Ausschlussfristen vor. Diese besagen, dass der Anspruch innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich, im Ablehnungsfalle durch die Gegenseite oder bei Nichtäußerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums,
wiederum innerhalb einer vorgegebenen Frist gerichtlich anhängig zu machen ist. Eine Ausschlussfrist kann auch im
Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. Die Fristen sind mitunter sehr kurz, so können Geltendmachungsfristen sechs
Wochen betragen. Versäumt man die Frist, kann man in der Regel den Anspruch nicht mehr durchsetzen. Hierbei ist es
unerheblich, ob man von der Existenz der Frist wusste oder nicht. Deshalb immer darauf achten, ob für das
Arbeitsverhältnis solche Ausschlussfristen gelten! Hat der Arbeitgeber den Lohn bereits abgerechnet, bezahlt er
ihn aber nicht (wegen Insolvenz o.ä.), gilt die Verfallfrist nicht: Hier hat der Arbeitgeber mit der Abrechnung
die Berechtigung des Anspruchs bestätigt. Gilt aber eine Ausschlussfrist, muss darauf geachtet werden, dass der
nicht erfüllte Anspruch (dies können sämtliche möglichen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sein) ordnungsgemäß
schriftlich geltend gemacht wird. Eine Bitte um Prüfung reicht meistens nicht aus, der Anspruch muss vom Grund und
der Höhe bestimmt werden. Ist man sich hier unsicher, sollte Rechtsrat eingeholt werden. Im übrigen gibt es eine
Vielzahl von Streitigkeiten über Fragen wie `Finden die Ausschlussfristen im konkreten Fall Anwendung, wann beginnen
sie zu laufen, wurden sie eingehalten, war die Form der Geltendmachung korrekt?´ etc.