Ausschlussfristen

Ausschlussfristen sind Fristen, innerhalb derer ein bestimmtes Recht aus dem Arbeitsverhältnis durchgesetzt werden muss, andernfalls das Recht erlischt.

Ganz häufig werden in Tarifverträgen solche Ausschlussfristen vorgesehen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können, aber in der Regel sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Entweder wird geregelt, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums der Anspruch schriftlich geltend zu machen ist (z.B. in § 70 Bundesangestelltentarifvertrag: "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Angestellten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden, (...). Einige Tarifverträge sehen aber auch sogenannte zweistufige Ausschlussfristen vor. Diese besagen, dass der Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich, im Ablehnungsfalle durch die Gegenseite oder bei Nichtäußerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wiederum innerhalb einer vorgegebenen Frist gerichtlich anhängig zu machen ist. Eine Ausschlussfrist kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart worden sein. Die Fristen sind mitunter sehr kurz, so können Geltendmachungsfristen sechs Wochen betragen. Versäumt man die Frist, kann man in der Regel den Anspruch nicht mehr durchsetzen. Hierbei ist es unerheblich, ob man von der Existenz der Frist wusste oder nicht. Deshalb immer darauf achten, ob für das Arbeitsverhältnis solche Ausschlussfristen gelten! Hat der Arbeitgeber den Lohn bereits abgerechnet, bezahlt er ihn aber nicht (wegen Insolvenz o.ä.), gilt die Verfallfrist nicht: Hier hat der Arbeitgeber mit der Abrechnung die Berechtigung des Anspruchs bestätigt. Gilt aber eine Ausschlussfrist, muss darauf geachtet werden, dass der nicht erfüllte Anspruch (dies können sämtliche möglichen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis sein) ordnungsgemäß schriftlich geltend gemacht wird. Eine Bitte um Prüfung reicht meistens nicht aus, der Anspruch muss vom Grund und der Höhe bestimmt werden. Ist man sich hier unsicher, sollte Rechtsrat eingeholt werden. Im übrigen gibt es eine Vielzahl von Streitigkeiten über Fragen wie `Finden die Ausschlussfristen im konkreten Fall Anwendung, wann beginnen sie zu laufen, wurden sie eingehalten, war die Form der Geltendmachung korrekt?´ etc.